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Ihr Schornsteinfegermeister

Michael Werner

Energieberatung

 

Infoblatt Energiepass

Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) am 1.Oktober 2007 wird der Energieausweis für Bestandsgebäude ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, Energieausweise ab dem 1. Juli 2008 und für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend auszustellen. Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude wie z.B. Büro- und Dienstleistungsgebäude gilt ab dem 1. Juli 2009. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss dann ein Energieausweis gut sichtbar angebracht werden. Für Neubauten wurde der Energieausweis bereits im Jahr 2002 eingeführt.
Wer braucht welchen Energiepass?
Die zwei Varianten des Energiepasses, Bedarfs- und Verbrauchsausweis, unterscheiden sich in der Aussagekraft ebenso wie im Preis
Für wen kommt welcher Ausweis in Frage?

Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten benötigen folgende Energieausweise:
- Baujahr bis 1965: Bedarfsausweis ab 01.07.2008
- Baujahr 1966 - 1977: Bedarfsausweis ab 01.01.2009
- Baujahr ab 1978: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ab 01.01.2009
Bis 30.09.2008 ist anstatt des Bedarfsausweises auch ein Verbrauchsausweis* ausreichend.
Dieser ist 10 Jahre gültig.
Wohngebäude mit fünf oder mehr Wohneinheiten benötigen folgende Energieausweise:
- Baujahr bis 1965: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ab 01.07.2008
- Baujahr ab 1966: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ab 01.01.2009
Während der Übergangsfrist bis 30.09.2008 ist der verbrauchsorientierte Energieausweis die günstigere Variante. Er ist für volle 10 Jahre gültig.
Wer allerdings im Zuge von Sanierung / Modernisierung staatliche Fördermittel beantragen will, muss generell - auch heute schon - einen bedarfsorientierten Energieausweis vorlegen. Hier reicht der verbrauchsorientierte Ausweis nicht.
Keinen Gebäude-Energieausweis benötigen Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.
*Verbrauchsausweis= Die deutlich günstigere Energieausweis-Variante: Im Gegensatz zum beratungs- und kostenintensiven Bedarfsausweis bildet der Verbrauchsausweis lediglich die laut Energiekosten-Abrechnungen belegten Verbrauchskennwerte eines Gebäudes, nicht dessen Bedarfskennwerte ab. Im Gegensatz zum Bedarfsausweis liegt dem Verbrauchsausweis eben nicht der errechnete Energiebedarf eines Gebäudes, sondern dessen tatsächlicher Energieverbrauch zugrunde. Grundlage hierfür bilden die Verbrauchszahlen der vergangenen drei aufeinanderfolgenden Jahre.





Bundesland: Nordrhein-Westfalen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Michael Werner

Schornsteinfegermeister
Limbacher Str. 58
57635 Kircheib
Tel.: 02683-9478459
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